Heute mal wieder ein Klassiker aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts. Nachdem er Besuch von der Polizei hatte, meldet sich der Mandant beim Verteidiger: “Keine Sorge, ich habe keine Aussage gemacht! Die Polizisten waren aber eigentlich auch ganz nett und wollten sowieso nur wissen, ob das mein Auto sei, wer gestern damit gefahren ist und ob außer mir sonst noch jemand den Wagen benutzt.” Dann bekommt man irgendwann die Akte und findet darin einen polizeilichen Einsatzbericht wie diesen:
Leider hat der Mandant doch Angaben gegenüber der Polizei gemacht. Und das auch noch zu entscheidenden Punkten. Allerdings erhellt sich die Miene des Verteidigers auch gleich wieder. Denn nicht immer sind Fehler so offensichtlich, wie in dem obigen Beispiel (Rechtschreibfehler sind nicht gemeint). Wer einen kleinen Tipp braucht, wird hier fündig.