Wochenrätsel: Finde den Fehler im Polizeibericht

Heu­te mal wie­der ein Klas­si­ker aus dem Bereich des Ver­kehrs­straf­rechts. Nach­dem er Besuch von der Poli­zei hat­te, mel­det sich der Man­dant beim Ver­tei­di­ger: “Kei­ne Sor­ge, ich habe kei­ne Aus­sa­ge gemacht! Die Poli­zis­ten waren aber eigent­lich auch ganz nett und woll­ten sowie­so nur wis­sen, ob das mein Auto sei, wer ges­tern damit gefah­ren ist und ob außer mir sonst noch jemand den Wagen benutzt.” Dann bekommt man irgend­wann die Akte und fin­det dar­in einen poli­zei­li­chen Ein­satz­be­richt wie die­sen:

Polizeibericht

Lei­der hat der Man­dant doch Anga­ben gegen­über der Poli­zei gemacht. Und das auch noch zu ent­schei­den­den Punk­ten. Aller­dings erhellt sich die Mie­ne des Ver­tei­di­gers auch gleich wie­der. Denn nicht immer sind Feh­ler so offen­sicht­lich, wie in dem obi­gen Bei­spiel (Recht­schreib­feh­ler sind nicht gemeint). Wer einen klei­nen Tipp braucht, wird hier fün­dig.