Während eine Videoüberwachungsanlage vor ein paar Jahren noch ein kleines Vermögen kostete, sind Kameras und digitale Videorecorder heute bereits für kleines Geld zu haben. Entsprechend viele Haushalte verfügen mittlerweile über eine solche Ausstattung. Wenn es nun tatsächlich zu einem Einbruch, einer Sachbeschädigung oder einer anderen Straftat kommt und der oder die Täter auf dem Video zu sehen sind, stellt sich schnell die Frage: darf ich das Video in den sozialen Medien, wie z.B. Facebook einstellen, um die Täter ausfindig zu machen? Denn eine solche Facebook-Fahndung erreicht schnell ein Millionenpublikum, wie ein aktueller Fall aus Hamburg zeigt. Das entsprechende Video eines Einbruchsopfers wurde innerhalb von zwei Tagen mehrere tausend Mal geteilt und mehr als eine Million Mal angesehen. Weiterlesen