Private Facebook-Fahndung – erlaubt oder verboten?

Wäh­rend eine Video­über­wa­chungs­an­la­ge vor ein paar Jah­ren noch ein klei­nes Ver­mö­gen kos­te­te, sind Kame­ras und digi­ta­le Video­re­cor­der heu­te bereits für klei­nes Geld zu haben. Ent­spre­chend vie­le Haus­hal­te ver­fü­gen mitt­ler­wei­le über eine sol­che Aus­stat­tung. Wenn es nun tat­säch­lich zu einem Ein­bruch, einer Sach­be­schä­di­gung oder einer ande­ren Straf­tat kommt und der oder die Täter auf dem Video zu sehen sind, stellt sich schnell die Fra­ge: darf ich das Video in den sozia­len Medi­en, wie z.B. Face­book ein­stel­len, um die Täter aus­fin­dig zu machen? Denn eine sol­che Face­book-Fahn­dung erreicht schnell ein Mil­lio­nen­pu­bli­kum, wie ein aktu­el­ler Fall aus Ham­burg zeigt. Das ent­spre­chen­de Video eines Ein­bruchs­op­fers wur­de inner­halb von zwei Tagen meh­re­re tau­send Mal geteilt und mehr als eine Mil­li­on Mal ange­se­hen. Wei­ter­le­sen