Das Ermittlungsverfahren gegen mich wurde eingestellt

Heu­te teil­te mir die Staats­an­walt­schaft Ham­burg mit, dass man das gegen mich geführ­te Ermitt­lungs­ver­fah­ren groß­zü­gi­ger­wei­se nach § 153 Abs. 1 StPO ein­ge­stellt habe. Man belehr­te mich natür­lich noch dar­über, dass ich mit wei­te­ren Ein­stel­lun­gen in die­ser Form jedoch nicht mehr rech­nen kön­ne, wenn ich in Zukunft erneut straf­recht­lich in Erschei­nung tre­ten wür­de. Das ist wirk­lich nett von der Staats­an­walt­schaft Ham­burg, dass sie das Ver­fah­ren gegen mich ein­ge­stellt hat. Das Pro­blem ist aller­dings, dass sie gar kein Ver­fah­ren gegen mich geführt hat, das sie hät­te ein­stel­len kön­nen. Hof­fe ich zumin­dest 😉 Ich bin mir jeden­falls kei­ner Schuld bewusst.
einstellung_nach_153_stpo

So etwas pas­siert viel­mehr, wenn sich der Sach­be­ar­bei­ter bei der Staats­an­walt­schaft bei der Aus­wahl der Text­bau­stei­ne ver­se­hent­lich ver­klickt. Wie der Betreff des Schrei­bens zeigt, ging es viel­mehr um ein Ver­fah­ren gegen einen unse­rer Man­dan­ten, in dem ich als des­sen Ver­tei­di­ge­rin die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens bean­tragt hat­te. Nun muss der Sach­be­ar­bei­ter der Staats­an­walt­schaft eben noch­mal ran.

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