Heute teilte mir die Staatsanwaltschaft Hamburg mit, dass man das gegen mich geführte Ermittlungsverfahren großzügigerweise nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt habe. Man belehrte mich natürlich noch darüber, dass ich mit weiteren Einstellungen in dieser Form jedoch nicht mehr rechnen könne, wenn ich in Zukunft erneut strafrechtlich in Erscheinung treten würde. Das ist wirklich nett von der Staatsanwaltschaft Hamburg, dass sie das Verfahren gegen mich eingestellt hat. Das Problem ist allerdings, dass sie gar kein Verfahren gegen mich geführt hat, das sie hätte einstellen können. Hoffe ich zumindest 😉 Ich bin mir jedenfalls keiner Schuld bewusst.
So etwas passiert vielmehr, wenn sich der Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft bei der Auswahl der Textbausteine versehentlich verklickt. Wie der Betreff des Schreibens zeigt, ging es vielmehr um ein Verfahren gegen einen unserer Mandanten, in dem ich als dessen Verteidigerin die Einstellung des Verfahrens beantragt hatte. Nun muss der Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft eben nochmal ran.