Google Maps “Meine Zeitleiste” — So schnell zebröckelt Ihr falsches Alibi

meine_zeitleisteWer braucht schon die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung, wenn es doch Goog­le gibt! Der Such­ma­schi­nen­gi­gant hat sei­nem Kar­ten­dienst Goog­le Maps ein neu­es Fea­ture spen­diert: die soge­nann­te Zeit­leis­te. Dies wird neben vie­len Usern sicher­lich auch die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den freu­en.

Wer ein Smart­pho­ne mit dem Betriebs­sys­tem Andro­id sein Eigen nennt, kann sich nun bequem anzei­gen las­sen, wo er sich vor ein paar Tagen auf­ge­hal­ten hat. Und wenn das der Han­dy­be­sit­zer kann, kann es natür­lich auch die Poli­zei. Gelangt sie in den Besitz des Smart­pho­nes, haben die Ermitt­ler Zugriff auf das kom­plet­te Bewe­gungs­pro­fil des Besit­zers. Ein­fach die App „Maps“ star­ten, im App-Menü den Rei­ter „Mei­ne Zeit­leis­te“ aus­wäh­len und schon kann jeder nach­se­hen, wo sich der Besit­zer mit sei­nem Tele­fon über­all auf­ge­hal­ten hat.

Der ein oder ande­re wird sich nun sagen: „Ich akti­vie­re die­se Opti­on sowie­so nicht, dann kommt auch kei­ner an mei­ne Daten!“. Das ist jedoch zu kurz gedacht, denn die meis­ten Smart­pho­ne-Besit­zer dürf­ten bei Inbe­trieb­nah­me ihres Androi­den bewusst oder unbe­wusst in den Stand­ort­ein­stel­lun­gen den Stand­ort­ver­lauf akti­viert haben. Das bedeu­tet, dass Goog­le seit die­sem Zeit­punkt flei­ßig die Stand­ort­da­ten des Han­dy-Besit­zers gesam­melt hat. Wer sei­nen Goog­le-Account also seit län­ge­rer Zeit ver­wen­det, kann mit­un­ter sei­ne Bewe­gungs­da­ten sogar eini­ge Jah­re weit zurück­ver­fol­gen.

Bis­lang konn­te sich jeder Nut­zer die eige­nen Stan­ort­da­ten am hei­mi­schen PC in sei­nem Goog­le-Account unter „Stand­ort­ver­lauf“ anzei­gen las­sen. Mit der Inte­gra­ti­on in Goog­le Maps las­sen sich die Bewe­gungs­da­ten nun deut­lich ein­fa­cher und schnel­ler direkt auf dem Smart­pho­ne anzei­gen. Dies bedeu­tet aber auch, dass sich die Gefahr eines unbe­fug­ten bezie­hungs­wei­se uner­wünsch­ten Zugangs durch Drit­te deut­lich erhöht hat.

Bis­lang kamen Drit­te so gut wie gar nicht an die auf den Ser­vern von Goog­le gespei­cher­ten Daten. Die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den muss­ten sich für einen Zugriff direkt an Goog­le wen­den und ihr Aus­kunfts­er­su­chen ggf. mit einem ent­spre­chen­den Gerichts­be­schluss unter­füt­tern. Hier ging oft wert­vol­le Zeit für die Ermitt­ler ver­lo­ren. Mit der Imple­men­tie­rung der Zeit­leis­te in die App Goog­le Maps geht dies nun deut­lich ein­fa­cher. Die Ermitt­ler müs­sen nur das Smart­pho­ne des Ver­däch­ti­gen in die Fin­ger bekom­men und schon kön­nen sie mit weni­gen Klicks über­prü­fen, ob der Beschul­dig­te zum frag­li­chen Zeit­punkt am Tat­ort war, wo er sich noch so her­um­ge­trie­ben hat und wen er alles besucht hat. Im Gegen­satz zu den Daten aus einer rei­nen Funk­zel­len­ab­fra­ge sind die von Goog­le erho­be­nen Stand­ort­da­ten deut­lich prä­zi­ser. Meist sind sie sogar meter­ge­nau. Bei der Stand­ort­be­stim­mung nutzt Goog­le nicht nur die GPS-Daten, son­dern auch die in der Umge­bung des Smart­pho­nes befind­li­chen WLAN-Net­ze. Dies ermög­licht auch eine Stand­ort­be­stim­mung in geschlos­se­nen Gebäu­den.

Die so erho­be­nen Daten wer­den ihren Ein­gang in Straf­ver­fah­ren fin­den. Natür­lich wird man dann über mög­li­che Beweis­ver­wer­tungs­ver­bo­te dis­ku­tie­ren kön­nen und müs­sen. Man soll­te sich jedoch dar­über im Kla­ren sein, dass die Hür­den für ein Beweis­ver­wer­tungs­ver­bot hier recht hoch lie­gen. Dies gilt erst recht, wenn der Beschul­dig­te den Stand­ort­ver­lauf selbst akti­viert hat. Und auch wenn die Daten nicht ver­wer­tet wer­den dürf­ten, soll­te man sich nichts vor­ma­chen: wenn sich aus den Stand­ort­da­ten ergibt, dass der Beschul­dig­te offen­sicht­lich zur frag­li­chen Zeit am Tat­ort gewe­sen ist, wird das ein oder ande­re Gericht im Fal­le eines Beweis­ver­wer­tungs­ver­bots ver­sucht sein, den übri­gen Indi­z­tat­sa­chen plötz­lich ein so star­kes Gewicht bei­zu­mes­sen, dass es den­noch für eine Ver­ur­tei­lung aus­reicht. Dage­gen hilft dann allen­falls noch die nächs­te Instanz.

Umge­kehrt könn­te man natür­lich auch die Unschuld eines Beschul­dig­ten anhand der Goog­le-Stand­ort­da­ten bele­gen, wenn sich aus ihnen ergibt, dass der Beschul­dig­te zur frag­li­chen Zeit weit weg vom eigent­li­chen Tat­ort weil­te. Hier klin­gen mir aller­dings schon die Gegen­ar­gu­men­te im Ohr: „Der Beschul­dig­te kann sein Smart­pho­ne ja von einem Kom­pli­zen in der Gegend her­um­tra­gen haben las­sen, wäh­rend er unter dem Deck­man­tel eines ver­meint­li­chen Ali­bis die Tat beging!“.

Unbe­strit­ten eröff­net das Zeit­leis­ten-Fea­ture auch vie­le Vor­tei­le. So las­sen sich bei­spiels­wei­se in der jähr­li­chen Steu­er­erklä­rung die täg­li­chen Fahr­ten zur Arbeits­stät­te nun schnell und unkom­pli­ziert ermit­teln. Auch die Urlaubs­rou­te aus dem letz­ten Som­mer­ur­laub kann zuhau­se mit allen Sta­tio­nen nach­voll­zo­gen wer­den. Den­noch soll­te man sich als Smart­pho­ne-Nut­zer stets bewusst sein, wel­che Daten das eige­ne Tele­fon sam­melt und wie leicht frem­de Per­so­nen Zugriff auf die­se Daten erhal­ten kön­nen. Nicht nur zum Schutz Ihrer Stand­ort­da­ten, son­dern auch zum Schutz Ihrer ande­ren per­sön­li­chen Daten wie Tele­fon­buch­ein­trä­gen, E‑Mails, SMS und Chat­nach­rich­ten soll­ten Sie unbe­dingt von der Mög­lich­keit Gebrauch machen, Ihr Smart­pho­ne zu ver­schlüs­seln. Damit ist nicht die blo­ße Bild­schirm­sper­re gemeint. Das Betriebs­sys­tem Andro­id bie­tet viel­mehr die Mög­lich­keit, die auf dem Tele­fon und der ein­ge­leg­ten Spei­cher­kar­te befind­li­chen Daten durch eine Ver­schlüs­se­lung vor unbe­fug­tem Zugriff zu schüt­zen. Soweit Ihr Smart­pho­ne noch nicht von Haus aus ent­spre­chend ver­schlüs­selt ist, soll­ten Sie dies umge­hend nach­ho­len. Dies gilt erst recht, wenn Sie Ihr Mobil­te­le­fon geschäft­lich nut­zen.

8 thoughts on “Google Maps “Meine Zeitleiste” — So schnell zebröckelt Ihr falsches Alibi

  1. Sehr nütz­li­cher Arti­kel, les­bar geschrie­ben. Ich wer­de mei­ne Gewohn­hei­ten bei apps ändern, hat­te die Aktua­li­sie­rung über­nom­men ohne wei­ter zu schau­en, was da gekom­men ist.

  2. Georg Partenheimer

    Ich weiß nicht, was dar­an nütz­lich sein soll. Lie­ber Herr Rechts­an­walt, viel­leicht bekom­men Sie ja auch ein­mal Besuch von Ein­bre­chern oder Sie bzw Ange­hö­ri­ge wer­den Opfer von irr­sin­ni­gen ter­ro­ris­ti­schen Atten­tä­tern (eine fik­ti­ve Vor­stel­lung reicht viel­leicht schon). Viel­leicht wer­den Sie dann Ihre beruf­li­chen Gren­zen noch ein­mal über­den­ken.

    • Gera­de wenn Sie ein­mal Besuch von Ein­bre­chern hat­ten, die Ihr Smart­pho­ne und Ihren Lap­top mit Ihren gan­zen pri­va­ten Daten mit­ge­nom­men haben, wer­den Sie eine Ver­schlüs­se­lung zu schät­zen wis­sen. Denn dann sind zwar die Gerä­te weg, aber Sie kön­nen sich sicher sein, dass nie­mand an Ihre Daten her­an­kommt und damit Scha­ber­nack treibt.

  3. Sehr geehr­ter Herr Just,
    haben sie sich im Rah­men der Hin­ter­grund­re­cher­che zu die­sem Ark­ti­kel mit der mög­li­chen Beweis­kraft die­ser Daten in einem mög­li­chen Gerichts­ver­fah­ren beschäf­tigt?
    Z.B. in Sachen Ver­läss­lich­keit und Genau­ig­keit der GPS-Koo­di­na­ten und Zeits­tem­pel. Gibt es hier Stel­lungs­nah­men der Ent­wick­ler bzw. Exper­ten­aus­sa­gen?
    Mfg J.L.

    • Eine pau­scha­le Ein­schät­zung der Beweis­kraft der Daten lässt sich lei­der nicht tref­fen, da Ver­läss­lich­keit und Genau­ig­keit der Daten in jedem Ein­zel­fall geprüft wer­den müs­sen. Es gibt zuvie­le Ein­fluss­fak­to­ren, die sich auf die Genau­ig­keit aus­wir­ken kön­nen. Aber genau­er als eine Stand­ort­be­stim­mung über eine Funk­zel­len­ab­fra­ge wer­den die GPS-Koor­di­na­ten alle­mal sein.

      • …Im Gegen­satz zu den Daten aus einer rei­nen Funk­zel­len­ab­fra­ge sind die von Goog­le erho­be­nen Stand­ort­da­ten deut­lich prä­zi­ser. Meist sind sie sogar meter­ge­nau.…” — Wie kom­men sie dann auf die­se Fest­stel­lung?

        • Sehen Sie sich doch ein­fach mal die oben abge­bil­de­te Gra­fik aus Goog­le-Maps an und ver­glei­chen Sie die­se mit Bei­spie­len aus einer Funk­zel­len­ab­fra­ge (fin­den Sie über die Goog­le-Bil­der­su­che).

  4. Wer nicht will, dass sei­ne Daten öffent­lich wer­den, der soll die Hän­de vom Inter­net las­sen.
    Außer­dem sind die Bewe­gungs­da­ten bei goog­le Maps ganz leicht mani­pu­lier­bar. Null Beweis­kraft!

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