Hamburg: Knast für Schulschwänzer

Seit es Schu­len gibt, gibt es ver­mut­lich auch das Schwän­zen der­sel­bi­gen. Aber in Zei­ten, in denen die Zahl der noto­ri­schen Schul­schwän­zer — zumin­dest gefühlt — deut­lich zuge­nom­men hat, sind die zustän­di­gen Behör­den dazu beru­fen, gegen­zu­steu­ern. Beharr­li­ches Schu­leschwän­zen — auch “anhal­ten­de Schul­pflicht­ver­let­zung” (Büro­kra­ten­deutsch) oder “Absen­tis­mus­pro­blem” (Päd­ago­gen­deutsch) genannt — hat im ver­gan­ge­nen Jahr hier in Ham­burg ins­ge­samt 50 Jugend­li­chen einen Jugend­ar­rest ein­ge­bracht.

Rechtsabteilung

Aus­zug aus Form­blatt F9

Aller­dings führt nicht jedes Schwän­zen der Pen­ne direkt in den Knast. Das schaf­fen ver­mut­lich wirk­lich nur die här­tes­ten Kan­di­da­ten. Die Ham­bur­ger Schul­be­hör­de hat jedoch einen straf­fen Plan, mit dem sie ver­sucht, der Lage Herr zu wer­den. Sie hat dafür einen eigens zusam­men­ge­stell­ten Maß­nah­men­ka­ta­log erstellt, der nun den Leh­rern als “Richt­li­nie für den Umgang mit Schul­pflicht­ver­let­zun­gen” Hil­fe­stel­lung leis­ten soll.

Der Strauß der mög­li­chen Maß­nah­men ist bunt. Er beinhal­tet bei­spiels­wei­se zunächst ein ein­fa­ches Infor­ma­ti­ons­schrei­ben an die Eltern des Schul­schwän­zers. Wenn das nicht hilft, ist auch ein Haus­be­such mög­lich. Wie es sich für eine ordent­li­che Behör­de gehört, ist über den Haus­be­such selbst­ver­ständ­lich auf Form­blatt F5 auch ein ord­nungs­ge­mä­ßes Pro­to­koll zu füh­ren. Wird vor Ort nie­mand ange­trof­fen, soll der Haus­be­su­cher wei­te­re Ermitt­lun­gen wie bei­spiels­wei­se die Befra­gung des Haus­meis­ters oder von Nach­barn durch­füh­ren. Auch Hin­wei­sen auf die Heiz­kos­ten­ab­rech­nungs­fir­ma soll nach­ge­gan­gen wer­den.

Die letz­te Eska­la­ti­ons­stu­fe nach dem Haus­be­such und der Mel­dung an das Jugend­amt ist Form­blatt F9: die Beauf­tra­gung der Rechts­ab­tei­lung. Die­se erlässt dann einen Buß­geld­be­scheid oder lässt den Schul­be­such zwangs­wei­se durch­set­zen. Zahlt der schwän­zen­de Schü­ler ein ihm auf­er­leg­tes Buß­geld nicht, kann die­ses im Voll­stre­ckungs­ver­fah­ren im Ein­zel­fall auch in einen Arrest umge­wan­delt wer­den. Dann führt der nächs­te Gang direkt auf die Gefäng­nis­in­sel Hahn­öfer­sand. Einen Aus­flug die­ser Art spen­dier­te man wie bereits ein­gangs erwähnt im Jahr 2013 ins­ge­samt 50 chro­ni­schen Absen­tis­ten. Der Auf­ent­halt der Schü­ler im Jugend­ar­rest ist aber in der Regel auf ein Schnup­per­wo­chen­en­de begrenzt.

Wer sich als Eltern­teil auf ein­fa­che Wei­se aus der Ver­ant­wor­tung steh­len möch­te und schlicht die Schul­pflicht im All­ge­mei­nen bestrei­tet, fängt sich direkt einen Antrag auf Form­blatt F9 ein.

One thought on “Hamburg: Knast für Schulschwänzer

  1. In mei­nem baye­ri­schen Gym­na­si­um gab es in den Sieb­zi­gern noch den Kar­zer, der aller­dings seit der 68er-Zeit nicht mehr in Benut­zung war. Die zuge­hö­ri­ge Kar­zer­ord­nung für pflicht­säu­mi­ge Schü­ler hing aber noch aus. Dar­in stand u.a., daß es dem inne­sit­zen­den Schü­ler nicht gestat­tet sei, sich wäh­rend des Kar­zer­nach­mit­tags vom gegen­über­lie­gen­den Gast­wirt mehr als zwei Maß Bier brin­gen zu las­sen. Das waren noch Zei­ten.

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