BGH bestätigt: fünfeinhalb Jahre Haft für vorgetäuschte Vergewaltigung

Opferabo 2.0Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH, Beschluss vom 22.10.2014 — 2 StR 62/14) hat die Ver­ur­tei­lung einer 50 Jah­re alten Frau zu fünf Jah­ren und sechs Mona­ten Frei­heits­stra­fe bestä­tigt. Die Leh­re­rin hat­te einen Kol­le­gen wahr­heits­wid­rig beschul­digt, sie in einem Raum der Schu­le, an der bei­de arbei­te­ten, ver­ge­wal­tigt zu haben. Der Mann war dar­auf­hin zu einer Haft­stra­fe von fünf Jah­ren ver­ur­teilt wor­den. Er muss­te sei­ne Stra­fe bis zum letz­ten Tag absit­zen. In ein nor­ma­les Leben fand er danach nicht mehr zurück. Zwar wur­de er am 05.07.2011 in einem Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren frei­ge­spro­chen, er starb jedoch ein knap­pes Jahr spä­ter am 29.06.2012.

In einem auf­se­hen­er­re­gen­den Pro­zess hat das Land­ge­richt Darm­stadt die Frau, die durch die Falsch­be­schul­di­gung eine soge­nann­te Frei­heits­be­rau­bung in mit­tel­ba­rer Täter­schaft began­gen hat­te, sodann im Sep­tem­ber 2013 zu fünf­ein­halb Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt (LG Darm­stadt, Urteil vom 13.09.2013 — 15 KLs 331 Js 7379/08). Die von der Ange­klag­ten ein­ge­leg­te Revi­si­on gegen die­ses Urteil hat der BGH nun ver­wor­fen. Das Urteil gegen die Frau ist damit rechts­kräf­tig.

Dass der­ar­ti­ge Fäl­le von Falsch­be­schul­di­gun­gen lei­der kei­ne Ein­zel­fäl­le sind, ist spä­tes­tens seit der cau­sa Kachel­mann auch einer brei­te­ren Öffent­lich­keit deut­lich gewor­den. Den­noch geschieht dies immer wie­der. So berich­te­te bei­spiels­wei­se die Kol­le­gin Braun erst heu­te von einem Fall in Ham­burg, in dem das ver­meint­li­che Opfer glück­li­cher­wei­se recht früh zur Wahr­heit zurück­kehr­te und kein Unschul­di­ger ins Visier der Ermitt­ler geriet.

Nach­trag: Selbst­ver­ständ­lich ist dem Kom­men­tar von Paul R. bei­zu­pflich­ten, der anmerkt, dass im Fall Kachel­mann eine Falsch­be­zich­ti­gung nicht rechts­kräf­tig fest­ge­stellt wur­de. Den­noch hat gera­de die­ser pro­mi­nen­te Fall dazu bei­getra­gen, die Pro­ble­ma­tik vor­ge­täusch­ter Ver­ge­wal­ti­gun­gen ins Bewusst­sein einer brei­ten Öffent­lich­keit zu rücken.

5 thoughts on “BGH bestätigt: fünfeinhalb Jahre Haft für vorgetäuschte Vergewaltigung

  1. Wo kann man eigent­lich nach­le­sen, dass Kachel­mann Opfer einer Falsch­be­schul­di­ge­rin wur­de? Mei­ner Erin­ne­rung nach führ­te das Land­ge­richt Mann­heim sei­ner­zeit in den Urteils­grün­den expli­zit aus, dass die Frau tat­säch­lich Opfer einer Ver­ge­wal­ti­gung gewor­den sein könn­te. Fer­ner wies das Land­ge­richt Frank­furt die Scha­dens­er­satz­kla­ge Kachel­manns ab, die Beru­fung vor dem OLG Frank­furt dau­ert noch an. Haben Sie Insi­der­wis­sen, Herr Just?

  2. Auf­se­hen darf so ein Pro­zeß eigent­lich gar­nicht erre­gen, da es selbst­ver­ständ­lich sein muß, daß eine Falsch­be­schul­di­ge­rin auch die vol­le Här­te des Geset­zes zu spü­ren bekommt. Wer auf so per­fi­de Wei­se eine Exis­tenz bzw. ein Leben zer­stört, muß sowohl straf- als auch zivil­recht­lich mit sei­nem gesam­ten Ver­mö­gen zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den. Lei­der kom­men — dem deut­schen Gen­der­wahn zuguns­ten von Frau­en — noch viel zu viel falsch beschul­di­gen­de Frau­en vor Gericht unge­scho­ren davon.

    Trau­rig auch die Rol­le des betei­lig­ten Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums. Das Opfer (Hr. A.) hät­te ohne Wenn und Aber wie­der in das Beam­ten­ver­hält­nis und den Schul­dienst ein­ge­stellt wer­den müs­sen. Allein die Aus­sa­ge “Er kön­ne sich ja wie­der bewer­ben”, was — wie wir ja wis­sen — erfolg­los ver­lief, ist ein Skan­dal unter Skan­da­len. Doch davon hört und liest der geneig­te Leser (ach Ent­schul­di­gung, muß ja kor­rekt Lese­rIn hei­ßen) nichts.

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