Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 22.10.2014 — 2 StR 62/14) hat die Verurteilung einer 50 Jahre alten Frau zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe bestätigt. Die Lehrerin hatte einen Kollegen wahrheitswidrig beschuldigt, sie in einem Raum der Schule, an der beide arbeiteten, vergewaltigt zu haben. Der Mann war daraufhin zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Er musste seine Strafe bis zum letzten Tag absitzen. In ein normales Leben fand er danach nicht mehr zurück. Zwar wurde er am 05.07.2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, er starb jedoch ein knappes Jahr später am 29.06.2012.
In einem aufsehenerregenden Prozess hat das Landgericht Darmstadt die Frau, die durch die Falschbeschuldigung eine sogenannte Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft begangen hatte, sodann im September 2013 zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt (LG Darmstadt, Urteil vom 13.09.2013 — 15 KLs 331 Js 7379/08). Die von der Angeklagten eingelegte Revision gegen dieses Urteil hat der BGH nun verworfen. Das Urteil gegen die Frau ist damit rechtskräftig.
Dass derartige Fälle von Falschbeschuldigungen leider keine Einzelfälle sind, ist spätestens seit der causa Kachelmann auch einer breiteren Öffentlichkeit deutlich geworden. Dennoch geschieht dies immer wieder. So berichtete beispielsweise die Kollegin Braun erst heute von einem Fall in Hamburg, in dem das vermeintliche Opfer glücklicherweise recht früh zur Wahrheit zurückkehrte und kein Unschuldiger ins Visier der Ermittler geriet.
Nachtrag: Selbstverständlich ist dem Kommentar von Paul R. beizupflichten, der anmerkt, dass im Fall Kachelmann eine Falschbezichtigung nicht rechtskräftig festgestellt wurde. Dennoch hat gerade dieser prominente Fall dazu beigetragen, die Problematik vorgetäuschter Vergewaltigungen ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit zu rücken.
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