Am 16. März 2017 trat eine Änderung des Vereinsgesetzes in Kraft, die in erheblichem Maße in die Grundrechte der Motorradclubs beziehungsweise ihrer Mitglieder eingreift und die Axt an eine zentrale Säule subkultureller Identität anlegt: die Rockerkutte. Bereits die Beratung des Gesetzes im Bundestag zeigt, was die eigentlichen Motive sind, die hinter dem neuen Kennzeichenverbot stehen. Die teilweise haarsträubenden Begründungen, mit denen das Gesetz befürwortet wurde, rundet dieses Bild ab (z. B. “Haben Sie schon mal einem Rocker in die Augen gekuckt? Ich schon!” — Quelle: Bundestags-TV Minute: 01:11).
Wir halten das “Kuttenverbot” für grundrechtswidrig und die Argumente des Gesetzgebers für vorgeschoben. Das neue Kennzeichenverbot stellt tausende Biker in unverhältnismäßiger Weise unter Generalverdacht und ist letztlich nichts anderes als ein in Gesetz gegossenes Vorurteil. Derzeit betrifft das neue Kennzeichenverbot überwiegend nur die großen 1%er-Clubs wie den Gremium MC, den Hells Angels MC oder den Bandidos MC und ihre Unterstützerclubs. Allerdings kann das Kennzeichenverbot in Zukunft jeden beliebigen Verein treffen, der über mehr als nur einen Ortsverband verfügt.