Im Fall Edathy soll die Bundestagsverwaltung dem LKA Niedersachsen die auf dem Bundestagsserver gespeicherten Verkehrsdaten des ehemaligen Bundestagsabgeordneten zugänglich gemacht haben. Darüber hinaus sollen den Ermittlern auch Google-Suchwörter und die Adressen einzelner von Edathy in den letzten Monaten besuchter Webseiten übermittelt worden sein.
Unabhängig davon, ob Speicherung und Weitergabe an die Polizei rechtmäßig waren oder nicht, zeigt der Fall, dass selbst der Bundestag nicht vor einer Vorratsdatenspeicherung gefeit ist. Unmengen an Daten sollen dabei erfasst und gespeichert worden sein. Darunter auch Nutzerdaten zu aufgerufenen Webseiten, benutzten Suchbegriffen oder heruntergeladenen Dateien.
Der offiziellen Begründung nach war die bundestagsinterne Vorratsdatenspeicherung „zum Zwecke des technischen Supports oder der Fehlerbehebung“ eingerichtet worden und sollte die Daten zu diesem Zweck drei Monate lang vorhalten. Wer genau mit den gespeicherten Daten supportet werden sollte, ist nicht überliefert.
Betroffen sind alle der 631 Abgeordneten, ihre Mitarbeiter sowie die gesamte Verwaltung des Bundestags. Neben der Netzwerknutzung innerhalb des Parlaments dürften auch Verkehrsdaten erfasst worden sein, wenn sich die Parlamentarier oder andere berechtigte Personen mit ihren Bundestagslaptops – bewusst oder unbewusst – per VPN-Verbindung über die Server des Bundestags in das Internet oder das interne Netzwerk des Bundestags eingewählt haben. Die Vorstellung, dass Dritte erfahren könnten, was man in den letzten Monaten so alles über seinen Dienstcomputer gegoogelt oder auf welchen Webseiten man sich wann wie lange herumgetrieben hat, könnte den ein oder anderen Abgeordneten durchaus ins Schwitzen bringen. Dabei muss es nicht unbedingt um schlüpfrige Dinge gehen. Denn auch Bundestagsabgeordnete unterliegen in einigen Punkten einer Verschwiegenheitspflicht und haben darüber hinaus in der Regel kein Interesse daran, Dritten ihre parlamentarische Entscheidungsfindung zu offenbaren.
Dass eine derartige bundestagsinterne Vorratsdatenspeicherung über die vergangenen Jahre hinweg mehr oder weniger unbemerkt blieb, verwundert in Anbetracht der Tatsache, dass man im Parlament sonst recht sensibel in punkto Datenschutz ist, doch ein wenig. So enthält die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages (Anlage 3 zur Geschäftsordnung) ausdrückliche Vorschriften, worauf beispielsweise im Umgang mit Verschlusssachen zu achten ist. Exemplarisch sei hier § 5 der Geheimschutzverordnung genannt:
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Über Angelegenheiten des Geheimhaltungsgrades VS-Vertraulich oder höher dürfen Ferngespräche nur in außergewöhnlichen und dringenden Fällen geführt werden. In diesen Fällen sind die Gespräche so vorsichtig zu führen, dass der Sachverhalt Dritten nicht verständlich wird. Ist der Gesprächspartner nicht mit Sicherheit festzustellen, so ist ein Kontrollanruf erforderlich.
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Aber auch im Bundestagalltag besteht ein derartiges Problembewusstsein. So ist mittlerweile der elektronische Verkehr mittels verschlüsselter E‑Mails mit den einzelnen Abgeordneten und ihren Mitarbeitern möglich. Der Bundestag hält dafür ein eigenes Adressverzeichnis vor, in dem auch die öffentlichen Schlüssel der Empfänger zum Download bereitgestellt werden. Mit diesem Zertifikat kann man dann mit dem jeweiligen Empfänger im Bundestag verschlüsselt kommunizieren.
Es bleibt zu hoffen, dass der kleine Skandal um die bundestagsinterne Vorratsdatenspeicherung die Parlamentarier ein wenig weiter dafür sensibilisiert, welche Bedeutung Datensicherheit und Datenschutz in unserer heutigen Gesellschaft tatsächlich hat. In jedem Fall dürfte aber die nächste Cryptoparty im Bundestag wieder besser besucht sein. Wer sich abschließend noch selbst auf den Stand der Dinge in Fragen der IT-(Un)Sicherheit bringen möchte, findet in der Stellungnahme von Dr. Sandro Gaycken vom Institute of Computer Science der Freien Universität Berlin zu Fragen des Bundestagsausschusses “Digitale Agenda” (Ausschussdrucksache 18(24)10) einen sehr lesenswerten Beitrag, der die relevanten Fragen prägnant beantwortet und Aufschluss über die aktuelle Lage gibt.