Seit es Schulen gibt, gibt es vermutlich auch das Schwänzen derselbigen. Aber in Zeiten, in denen die Zahl der notorischen Schulschwänzer — zumindest gefühlt — deutlich zugenommen hat, sind die zuständigen Behörden dazu berufen, gegenzusteuern. Beharrliches Schuleschwänzen — auch “anhaltende Schulpflichtverletzung” (Bürokratendeutsch) oder “Absentismusproblem” (Pädagogendeutsch) genannt — hat im vergangenen Jahr hier in Hamburg insgesamt 50 Jugendlichen einen Jugendarrest eingebracht.

Auszug aus Formblatt F9
Allerdings führt nicht jedes Schwänzen der Penne direkt in den Knast. Das schaffen vermutlich wirklich nur die härtesten Kandidaten. Die Hamburger Schulbehörde hat jedoch einen straffen Plan, mit dem sie versucht, der Lage Herr zu werden. Sie hat dafür einen eigens zusammengestellten Maßnahmenkatalog erstellt, der nun den Lehrern als “Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen” Hilfestellung leisten soll.
Der Strauß der möglichen Maßnahmen ist bunt. Er beinhaltet beispielsweise zunächst ein einfaches Informationsschreiben an die Eltern des Schulschwänzers. Wenn das nicht hilft, ist auch ein Hausbesuch möglich. Wie es sich für eine ordentliche Behörde gehört, ist über den Hausbesuch selbstverständlich auf Formblatt F5 auch ein ordnungsgemäßes Protokoll zu führen. Wird vor Ort niemand angetroffen, soll der Hausbesucher weitere Ermittlungen wie beispielsweise die Befragung des Hausmeisters oder von Nachbarn durchführen. Auch Hinweisen auf die Heizkostenabrechnungsfirma soll nachgegangen werden.
Die letzte Eskalationsstufe nach dem Hausbesuch und der Meldung an das Jugendamt ist Formblatt F9: die Beauftragung der Rechtsabteilung. Diese erlässt dann einen Bußgeldbescheid oder lässt den Schulbesuch zwangsweise durchsetzen. Zahlt der schwänzende Schüler ein ihm auferlegtes Bußgeld nicht, kann dieses im Vollstreckungsverfahren im Einzelfall auch in einen Arrest umgewandelt werden. Dann führt der nächste Gang direkt auf die Gefängnisinsel Hahnöfersand. Einen Ausflug dieser Art spendierte man wie bereits eingangs erwähnt im Jahr 2013 insgesamt 50 chronischen Absentisten. Der Aufenthalt der Schüler im Jugendarrest ist aber in der Regel auf ein Schnupperwochenende begrenzt.
Wer sich als Elternteil auf einfache Weise aus der Verantwortung stehlen möchte und schlicht die Schulpflicht im Allgemeinen bestreitet, fängt sich direkt einen Antrag auf Formblatt F9 ein.
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